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Schweizer Asset Manager benötigen einen LEI auf Unternehmensebene und auf Fondsebene für FinfraG (Financial Market Infrastructure Act) und AIFMD-ähnliches Reporting. Der Manager und jeder meldende Fonds sind eigenständige Rechtsträger, jeweils mit eigenem LEI.
Die Verwaltungsgesellschaft hält ihren eigenen LEI; jeder Fonds, der eine meldepflichtige Einheit ist, hält ebenfalls einen. Schweizer Banken und Effektenhändler, Vermögensverwalter, kollektive Kapitalanlagen und Versicherer erfüllen die LEI-Anforderung auf Fondsebene.
Im FinfraG (Financial Market Infrastructure Act) Derivate- und Transaktionsreporting.
In AIFMD Annex IV und gleichwertigen Einreichungen.
In Investoren- und Vertriebsreferenzdaten.
TNV-LEI unterstützt die Massenausgabe, Verlängerung und Übertragung für Schweizer Fondspaletten, mit Support in der UK-Zeitzone und Überschneidung mit EU-Handelszeiten.
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Fast-Track-LEI-Ausgabe in 2 bis 4 UK-Arbeitsstunden ist verfügbar, vorbehaltlich vollständiger Daten, Antragstellerbefugnis und erfolgreicher Compliance-Validierung. Übertragungen von einer anderen GLEIF-akkreditierten LOU sind kostenfrei.
Ja, sofern jeder eine meldepflichtige Einheit ist.
Ja — TNV-LEI unterstützt Massenverwaltung und verwaltete Portfolios.
In der Regel nein, es sei denn, eine Anteilsklasse ist ein eigenständiger Rechtsträger.