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Schweizer Vorsorgeeinrichtungen und Administratoren benötigen einen LEI auf Ebene der Vorsorgeeinrichtung, wenn sie mit Derivaten absichern, die unter FinfraG (Financial Market Infrastructure Act) gemeldet werden, sowie für die Gegenparteienidentifikation.
Eine Vorsorgeeinrichtung, die mit Derivaten absichert, ist eine meldepflichtige Gegenpartei unter FinfraG (Financial Market Infrastructure Act) — und benötigt einen gültigen LEI auf Ebene der Vorsorgeeinrichtung.
Administratoren pflegen die LEIs der Vorsorgeeinrichtungen über Verlängerungszyklen und Änderungen der Referenzdaten hinweg.
TNV-LEI unterstützt Massenausgabe und Verlängerung für Administratoren, die viele Vorsorgeeinrichtungen verwalten, mit Support in der UK-Zeitzone und Überschneidung mit EU-Handelszeiten.
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Fast-Track-LEI-Ausgabe in 2 bis 4 UK-Arbeitsstunden ist verfügbar, vorbehaltlich vollständiger Daten, Antragstellerbefugnis und erfolgreicher Compliance-Validierung. Übertragungen von einer anderen GLEIF-akkreditierten LOU sind kostenfrei.
Ja, wenn sie mit Derivaten absichert oder anderweitig als Gegenpartei meldet.
Ja — TNV-LEI unterstützt dies.
Auf Ebene der Vorsorgeeinrichtung.