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In der Schweiz zieht sich der LEI durch die Reporting-Rahmenwerke, die von der Swiss Financial Market Supervisory Authority (FINMA) beaufsichtigt werden — hauptsächlich FinfraG (Financial Market Infrastructure Act) — und identifiziert die meldende Einheit sowie ihre Gegenparteien.
Die Swiss Financial Market Supervisory Authority (FINMA), über die FINMA Markets Division, beaufsichtigt die Rahmenwerke, die auf den LEI Bezug nehmen. Das Hauptregime ist FinfraG (Financial Market Infrastructure Act), neben aufsichtsrechtlichen und statistischen Meldungen.
Als Kennung der meldenden Partei und der Gegenpartei im Derivate-, Transaktions- und aufsichtsrechtlichen Reporting.
Meldungen werden bei SIX Trade Repository AG (FINMA-lizenziert) abgelehnt, und die Verpflichtung bleibt unerfüllt, bis der LEI wiederhergestellt ist.
Jährliche Verlängerung und genaue Referenzdaten verhindern den Ablauf, der die meisten Reporting-Fehler verursacht.
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Fast-Track-LEI-Ausgabe in 2 bis 4 UK-Arbeitsstunden ist verfügbar, vorbehaltlich vollständiger Daten, Antragstellerbefugnis und erfolgreicher Compliance-Validierung. Übertragungen von einer anderen GLEIF-akkreditierten LOU sind kostenfrei.
Die Swiss Financial Market Supervisory Authority (FINMA), über die FINMA Markets Division.
Ein abgelaufener oder ungenauer LEI.
FinfraG (Financial Market Infrastructure Act).