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Deutsche Fonds benötigen eine LEI auf Fonds- und häufig auch auf Teilfonds-Ebene für EMIR Refit- und MiFIR-Meldungen sowie für Investoren-Referenzdaten. Die LEI ist erforderlich, wenn der Fonds selbst eine meldepflichtige Einheit ist; Anteilsklassen benötigen in der Regel keine eigene LEI.
Ein deutscher Fonds, der handelt, meldet oder grenzüberschreitend vertrieben wird, ist ein eigenständiger meldepflichtiger Rechtsträger. Deutsche Banken (Kreditinstitute), Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) und Investmentfonds, Wertpapierfirmen sowie Versicherungsunternehmen treffen auf die LEI auf Fondsebene.
Eine LEI ist auf Fondsebene und auf Teilfonds- / Compartment-Ebene erforderlich, wenn der Teilfonds selbst eine meldepflichtige Einheit ist. Anteilsklassen benötigen grundsätzlich keine separaten LEIs, es sei denn, sie sind eigenständige Rechtsträger.
Fondsadministratoren, die viele Vehikel verwalten, profitieren davon, LEIs bei einer LOU zu bündeln. TNV-LEI übernimmt Massenausstellung, Verlängerung und Übertragung mit Support in der UK-Zeitzone und Überschneidung mit den EU-Handelszeiten.
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Eine Fast-Track-LEI-Ausstellung in 2 bis 4 UK-Arbeitsstunden ist möglich, sofern die Daten vollständig sind, die Antragsbefugnis vorliegt und die regulatorische Validierung erfolgreich abgeschlossen wurde. Übertragungen von einer anderen GLEIF-akkreditierten LOU sind kostenfrei.
Ja, wenn der Fonds eine meldepflichtige Einheit ist. Teilfonds, die melden, benötigen ebenfalls eine.
Ja — TNV-LEI unterstützt Massenausstellung, Verlängerung und Übertragung.
In der Regel nein, es sei denn, eine Anteilsklasse ist ein eigenständiger Rechtsträger.