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    Häufige LEI-Fehler in der Schweiz

    Häufige LEI-Fehler.
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    Ein LEI ist grundsätzlich einfach zu beantragen und zu verwalten. Trotzdem führen einige vermeidbare Fehler jedes Jahr dazu, dass Schweizer Rechtsträger Verzögerungen bei Meldungen, Bankprozessen oder Gegenparteien-Onboarding erleben. Hier sind die häufigsten Fehler, die in der Praxis auftreten.

    Die fünf häufigsten LEI-Fehler

    1. Den LEI ablaufen lassen

    Der häufigste Fehler ist ein abgelaufener LEI. Ein abgelaufener LEI kann bei der SIX Trade Repository AG, die von der FINMA lizenziert ist, abgelehnt werden und Bank-Onboarding-Prozesse verzögern.

    Eine rechtzeitige jährliche Erneuerung mit Erinnerungen hilft, diesen Fehler zu vermeiden.

    2. Den falschen Rechtsträger registrieren

    Der LEI muss exakt zu dem Rechtsträger passen, der im kantonalen Handelsregister und im Zefix-Zentralindex erfasst ist. Er darf nicht auf einen Handelsnamen, eine Marke, eine Niederlassungsbezeichnung oder die Muttergesellschaft ausgestellt werden, wenn die meldepflichtige Einheit ein anderer Rechtsträger ist.

    Für Schweizer Rechtsträger sind daher der exakte rechtliche Name, die Handelsregisterdaten und die UID-Angaben besonders wichtig.

    3. Einen ungenutzten LEI nicht übertragen

    Manche Rechtsträger haben bereits einen LEI, dieser wird jedoch von einem Anbieter verwaltet, der langsam reagiert oder keine aktive Unterstützung mehr bietet. Das kann riskant sein, besonders wenn eine schnelle Erneuerung oder Datenänderung erforderlich ist.

    Die Übertragung eines bestehenden LEI zu TNV-LEI ist kostenfrei. Der 20-stellige LEI-Code bleibt unverändert; nur die verwaltende LOU ändert sich.

    4. Anteilsklassen als separate Rechtsträger behandeln

    Anteilsklassen benötigen in der Regel keinen eigenen LEI, sofern sie keine eigenständigen Rechtsträger sind.

    Ein LEI wird grundsätzlich für den Rechtsträger vergeben, nicht für jede einzelne Anteilsklasse oder interne Produktstruktur. Eine unnötige Mehrfachregistrierung kann zu Verwirrung und zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen.

    5. Änderungen der Referenzdaten ignorieren

    Wenn sich Name, Adresse, Eigentumsverhältnisse oder Mutter-/Konzernbeziehungen ändern, müssen die LEI-Referenzdaten aktualisiert werden.

    Werden solche Änderungen nicht gepflegt, können Abgleiche mit Banken, Brokern, Transaktionsregistern, Meldesystemen oder internationalen Gegenparteien fehlschlagen. Der LEI-Code bleibt derselbe, aber die zugehörigen Referenzdaten müssen aktuell bleiben.

    Wichtigste Erkenntnisse

    • Erneuern Sie Ihren LEI rechtzeitig.

    • Registrieren Sie immer den exakt richtigen Rechtsträger.

    • Übertragen Sie inaktive oder schlecht verwaltete LEIs zu TNV-LEI; die Übertragung ist kostenfrei.

    • Erstellen Sie keine unnötigen LEIs für Anteilsklassen.

    • Halten Sie Referenzdaten aktuell.

    Wählen Sie den passenden Plan für die

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    GLEIF-akkreditiert

    LEI International Private Limited (TNV-LEI) ist offiziell von der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) als Local Operating Unit (LOU) akkreditiert. Diese Akkreditierung berechtigt TNV-LEI zur Ausgabe und Verwaltung von Legal Entity Identifiers (LEIs) im Rahmen des Global LEI Systems (GLEIS).

    Diese Akkreditierung (LEI: 984500ID493BDCR4B368) spiegelt die Einhaltung der strengen internationalen GLEIF-Standards für Transparenz, Genauigkeit und Datenintegrität innerhalb des globalen Finanzökosystems wider. TNV-LEI wurde mit Wirkung zum 16. Juli 2025 von GLEIF akkreditiert und nahm den operativen Betrieb am 10. Oktober 2025 auf.

    Das hier angezeigte offizielle GLEIF-Zertifikat und Logo dienen als öffentlicher Nachweis unserer Glaubwürdigkeit und unseres Engagements für hochwertige LEI-Dienstleistungen für Organisationen in akkreditierten Jurisdiktionen.

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