Ein Geschäft, zwei Melderegime
Ein Schweizer Rechtsträger, der mit einer ausländischen Gegenpartei handelt, kann in zwei Meldungen erscheinen: in der eigenen Meldung unter FinfraG, dem Schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetz, und in der Meldung der Gegenpartei unter deren jeweiligem Regime.
Ohne eine gemeinsame Kennung wäre es sehr schwierig, diese beiden Sichtweisen sauber miteinander abzugleichen.
Wie die LEI beide Seiten verbindet
Der 20-stellige LEI ist global und dauerhaft. Derselbe Code, den die Swiss Financial Market Supervisory Authority (FINMA) in einer Schweizer Meldung sieht, kann auch von einer Gegenpartei in der EU, den USA oder im APAC-Raum auf der anderen Seite der Transaktion gemeldet werden.
Genau darin liegt der Zweck der LEI: Sie schafft eine gemeinsame, überprüfbare Identität für Rechtsträger über Jurisdiktionen und Meldesysteme hinweg.
Was das für die Schweiz bedeutet
Für einen Schweizer Rechtsträger ist die praktische Regel einfach: Der LEI muss aktiv, aktuell und korrekt sein.
Ein abgelaufener LEI kann nicht nur die eigene Meldung bei der SIX Trade Repository AG, die von der FINMA lizenziert ist, beeinträchtigen, sondern möglicherweise auch die ausländische Meldung der Gegenpartei. Dadurch kann die gesamte Transaktion operativ gefährdet werden.
So machen Sie es richtig
Prüfen Sie den LEI-Status vor grenzüberschreitenden Transaktionen, erneuern Sie rechtzeitig und halten Sie die Referenzdaten mit dem kantonalen Handelsregister, dem Zefix-Zentralindex und den UID-Angaben im Einklang.
Besonders wichtig sind der exakte rechtliche Name, die eingetragene Adresse und Mutter-/Konzernbeziehungen, soweit diese für Level-2-Daten relevant sind.
Wichtigste Erkenntnisse
• Ein grenzüberschreitendes Geschäft kann unter zwei Melderegime fallen.
• Die LEI ist die gemeinsame Kennung auf beiden Seiten.
• Ein abgelaufener LEI kann Meldungen auf beiden Seiten fehlschlagen lassen.
• Ein aktueller LEI hält grenzüberschreitende Finanzprozesse sauber und eindeutig.


