Der verpflichtende Fall
In der Schweiz müssen Rechtsträger, die unter FinfraG, dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz, melden und der Aufsicht der Swiss Financial Market Supervisory Authority (FINMA) unterliegen, einen gültigen LEI besitzen.
Für diese Rechtsträger stellt sich nicht die Frage, ob sie einen LEI benötigen, sondern wann sie ihn aktiv und korrekt gepflegt vorhalten müssen.
Der freiwillige Nutzen
Auch ausserhalb einer gesetzlichen Pflicht ist der LEI ein weltweit anerkannter und unabhängig überprüfbarer Identitätsnachweis für Rechtsträger.
Er beschleunigt das Bank-Onboarding und KYC-Prozesse in der Schweiz, erfüllt Erwartungen ausländischer Gegenparteien und signalisiert Transparenz. Dieser Nutzen besteht unabhängig davon, ob eine konkrete regulatorische Pflicht vorliegt.
Wer einen LEI in Betracht ziehen sollte
Ein LEI ist besonders relevant für Schweizer Banken, Effektenhändler, Vermögensverwalter, kollektive Kapitalanlagen und Versicherer.
Auch Schweizer Exporteure, Unternehmensgruppen, Zweckgesellschaften, Tochtergesellschaften und andere Rechtsträger, die mit Banken oder internationalen Gegenparteien arbeiten, sollten einen LEI in Betracht ziehen.
Die Kernaussage
Eine regulatorische Pflicht sagt Ihnen, dass Sie einen LEI haben müssen. Der geschäftliche Nutzen erklärt, warum ein LEI auch freiwillig sinnvoll sein kann.
Wichtigste Erkenntnisse
• Für meldepflichtige Rechtsträger unter FinfraG kann ein LEI verpflichtend sein.
• Auch freiwillig ist der LEI ein starkes globales Vertrauenssignal.
• Er beschleunigt Bank-Onboarding, KYC und grenzüberschreitende Geschäftsprozesse.
• Ein LEI funktioniert in jedem Markt, der das globale LEI-System nutzt.


