Meldeverstoss
Ein abgelaufener LEI kann dazu führen, dass FinfraG-Meldungen nach dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz bei der SIX Trade Repository AG, die von der FINMA lizenziert ist, fehlschlagen.
Die Meldepflicht bleibt in diesem Fall unerfüllt, bis der LEI erneuert, die Daten korrigiert und die Meldung erneut eingereicht wurde.
Abgelehnte Transaktionen und verzögertes Onboarding
Gegenparteien können es ablehnen, mit einem Rechtsträger zu handeln, dessen LEI ungültig oder abgelaufen ist. Gleichzeitig können Schweizer Banken KYC-Prozesse pausieren, bis ein aktiver und korrekt gepflegter LEI vorliegt.
Für Unternehmen bedeutet das: Transaktionen können verzögert werden, Bankprozesse können ins Stocken geraten, und zeitkritische Finanzaktivitäten können blockiert werden.
Aufsichtsrechtliche Aufmerksamkeit
Wiederholte LEI-Datenqualitätsprobleme können zu Feststellungen durch die Swiss Financial Market Supervisory Authority (FINMA) führen.
Die Lösung ist in der Praxis fast immer gleich: LEI erneuern, Referenzdaten korrigieren und betroffene Meldungen erneut einreichen.
Wichtigste Erkenntnisse
• Ein abgelaufener LEI kann zu einem Meldeverstoss führen.
• Transaktionen können abgelehnt werden; Onboarding-Prozesse können ins Stocken geraten.
• Wiederholte Datenqualitätsprobleme können aufsichtsrechtliche Feststellungen auslösen.
• Erneuerung und saubere LEI-Daten beseitigen das Risiko.


